Am 1. April traten die österreichischen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Kraft.
“Hinter dem sperrigen Namen “Vorratsdaten” verbirgt sich die verdachtsunabhängige Speicherungen von Verbindungsdaten. Unter anderem wird gespeichert: Wer, mit wem, von wo aus, wie lange telefoniert und wer, wem, wann Emails schreibt. Diese Daten sollen von allen Menschen in Österreich gespeichert werden. Damit stellt die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre jedes Bürgers dar. Dieser Eingriff verstösst gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre.”
bringt der AK Vorrat (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich) die Grundrechtsproblematik auf den den Punkt.
Auf Initiative des AK Vorrat und des grünen Nationalrats Albert Steinhauser werden nun unter www.verfassungsklage.at Vollmachtserklärungen gesammelt, um die VDS-Gesetze beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Die Vollmacht erlaubt es der Initiative, in deinem Namen eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Die Kosten werden von der Initiative Verfassungsklage übernommen.
Ziel der Sammelbeschwerde über die Vorratsdatenspeicherung beim VfGH ist es, dass das österreichische Verfassungsgericht die VDS-Gesetze aufhebt, wie das bereits die Verfassungsgerichte in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien getan haben.
Die GRAS TU unterstützt die Initiative Verfassungsklage.at und ruft alle dazu auf, sich auf www.verfassungsklage.at zu informieren (siehe auch FAQs) und Vollmachtserklärungen abzugeben. Die Verfassungsbeschwerden werden voraussichtlich am 18. Mai beim VfGH eingereicht.
