Bericht der Universitätsvertretungssitzung am 23.4.

Ein Aktivist der TU*basis hat von der gestrigen Sitzung der Universitätsvertretung der HTU einen ausführlichen Bericht online gestellt, der klar und unmittelbar nachvollziehbar zeigt, wie undemokratisch, intransparent und oft auch rechtswidrig die Fachschaftsliste mit den bei der ÖH-Wahl direkt von tausenden Studierenden gewählten MandatarInnen der Universitätsvertretung umgeht.

So haben die 10 MandatarInnen der Fachschaftsliste gestern vor der Abstimmung über die Genehmigung des Jahresabschlusses, der von uns OppositionsmandatarInnen aufgrund zahlreicher Widersprüchlichkeiten im Budget heftig kritisiert wurde, durch einen Antrag auf Schluss der Debatte (nur die 10 Fachschaftslistler stimmten dafür) versucht sämtliche Kritik zu unterdrücken.

Eine Fachschaftslistenmandatarin, Suzana Stojanovic, hat sogar gedroht, den GRAS-Mandatar Rupert Hampl zu verklagen, weil er diese (öffentliche) Sitzung mit einem Audioaufnahmegerät aufzeichnete.

Aus Protest gegen das Verhalten der Fachschaftsliste verließen alle 6 anwesenden OppositionsmandatarInnen von GRAS, TU*basis, AG, VSStÖ und JuLis gemeinsam die Sitzung.

https://tubasis.at/node/229

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GRAS TU unterstützt Initiative Verfassungsklage.at

Am 1. April traten die österreichischen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Kraft.

“Hinter dem sperrigen Namen “Vorratsdaten” verbirgt sich die verdachtsunabhängige Speicherungen von Verbindungsdaten. Unter anderem wird gespeichert: Wer, mit wem, von wo aus, wie lange telefoniert und wer, wem, wann Emails schreibt. Diese Daten sollen von allen Menschen in Österreich gespeichert werden. Damit stellt die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre jedes Bürgers dar. Dieser Eingriff verstösst gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre.”

bringt der AK Vorrat (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich) die Grundrechtsproblematik auf den den Punkt.

Initiative Verfassungsklage.at

www.verfassungsklage.at

Auf Initiative des AK Vorrat und des grünen Nationalrats Albert Steinhauser werden nun unter www.verfassungsklage.at Vollmachtserklärungen gesammelt, um die VDS-Gesetze beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Die Vollmacht erlaubt es der Initiative, in deinem Namen eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Die Kosten werden von der Initiative Verfassungsklage übernommen.

Ziel der Sammelbeschwerde über die Vorratsdatenspeicherung beim VfGH ist es, dass das österreichische Verfassungsgericht die VDS-Gesetze aufhebt, wie das bereits die Verfassungsgerichte in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien getan haben.

Die GRAS TU unterstützt die Initiative Verfassungsklage.at und ruft alle dazu auf, sich auf www.verfassungsklage.at zu informieren (siehe auch FAQs) und Vollmachtserklärungen abzugeben. Die Verfassungsbeschwerden werden voraussichtlich am 18. Mai beim VfGH eingereicht.

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Freiräume für Studis, Verfassungsklage gegen Informatik-Zugangsbeschränkungen, Missstände in der HTU

GRAS, TU*basis und Aktionsgemeinschaft laden am 20.4. um 11 Uhr zu einer außerordentlichen Sitzung der Universitätsvertretung ein im Seminarraum Argentinierstraße. Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzungen der Universitätsvertretung
  4. Rechtsaufsicht
  5. Studieneingangsgespräche
  6. Pressereferat
  7. Paniglgasse
  8. Berichte der Vorsitzenden
  9. Allfälliges

Die Einladung als pdf-Dokument.

Studifreiräume in der Paniglgasse

mögliche neue Lernräume in der Paniglgasse

Hinter den Rollläden, hoffentlich bald ein neuer selbstorganisierter Freifraum für Studis in der Paniglgasse

Die TU bietet der HTU in der Paniglgasse Räume zur freien Verfügung an. Seit einem Jahr schafft es die Fachschaftlisten-Exekutive der HTU nicht diese Freiräume endlich den Studierenden zu öffnen. Unausgegorene Überlegungen eines “Partyraumes” waren das Ergebnis einer HTU-internen Arbeitsgruppe. Seit einem Jahr stehen die Räume ungenutzt leer. Die GRAS TU fordert, die Räume sofort als selbstorganisierte Freiräume allen TU-Studis zu öffnen.

Sexismus im Pressereferat

Thema wird außerdem das unprofessionelle und sexistische Verhalten des Referenten für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der HTU sein, Martin Borer, der nach der ÖH Wahl 2011 “interimistisch” vom neuen Vorsitzenden der HTU, Martin Olesch, eingesetzt wurde. Martin Borer weigert sich, nach einem Streit mit der Frauenreferentin der HTU, das offizielle HTU-Medium “htu_info”, weiterhin zu produzieren. Zuvor weigerte er sich bereits Artikel der Frauenreferentin in der Zeitschrift abzudrucken.

Missstände in der HTU

Wollte Olesch mit dem interimistischen einsetzen von Martin Borer das Hearing des Kandidaten in der öffentlichen Universitätsvertretungssitzung umgehen? Der Vorsitzende, Olesch, vertritt die Meinung, er könne “interimistische” Referenten beliebig lange ohne der gesetzlich vorgeschriebenen Wahl durch die Universitätsvertretung eingesetzt lassen. Anfragen der Opposition, Terminanfragen für Einsichtnahmen und sogar der aktuelle Antrag auf außerordentliche Sitzung der Universitätsvertretung wurden von Olesch nicht beantwortet oder ignoriert.

Diese und andere teils skurrile, teils offensichtlich falsche Rechtsauslegungen durch den HTU-Vorsitzenden, Martin Olesch, der der Universitätsvertretung politisch verantwortlich ist, werden Thema beim Tagesordnungspunkt “Rechtsaufsicht” sein. Olesch missachtet auch viele direkte Kontrollrechte der Studierenden: es wird beispielsweise kein öffentliches Verzeichnis aller StudierendenvertreterInnen geführt – die Studis können somit nicht einfach einsehen wer sie tatsächlich z.B. in ihrer Studienkommission, die die Studienpläne erstellt, vertritt.

VfGH-Klage gegen Informatik-Studieneingangsgespräche

Auch die diskriminierenden und studienrechtswidrigen “Studieneingangsgespräche” (STEG) werden wieder in der Universitätsvertretung angesprochen. Die GRAS TU hat am 26.3. eine Aufsichtsbeschwerde dagegen beim Bundesminister für Wissenschaft und Forschung eingebracht, an dem es nun liegt, die Vorwürfe zu Prüfen und die rechtswidrigen Studienpläne aufzuheben.

In der Universitätsvertretung wird sich die GRAS dafür einsetzen, dass die HTU die Studienpläne beim Verfassungsgerichtshof anzeigt, der sie auf Rechtswidrigkeiten prüfen und aufheben könnte. Die Fachschaftsliste blockiert rechtliche Schritte gegen diese de facto Zugangsbeschränkungen schon seit der Einführung der STEG im Sommersemester 2011.

Die Sitzung ist öffentlich.

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GRAS TU legt Rechtsmittel gegen diskriminierende Zugangsbeschränkung ein

Informatik-BachelorstudienanfängerInnen im Sommersemester

Rückgang der StudienanfängerInnenzahl in den von der STEG betroffenen Informatik-Bachelorstudien in den Sommersemestern 2009 - 2012. Quelle: TISS am 30.3.2012

Seit der Einführung der “Studieneingangsgespräche” (STEG) bei den Informatik-Bachelorstudien Anfang 2011  zeigt die offizielle Inskriptionsstatistik der TU jedes Semester einen starken, nach Gender differenzierten Rückgang der StudienanfängerInnen. Insgesamt ist in der Folge der Sommersemester 2010 (damals noch keine STEG), 2011 (Einführung der STEG), 2012 (STEG) die Zahl der Studienanfängerinnen (nur Frauen) um 53% gesunken! Es fingen im aktuellen Sommersemester nur noch rund 40 Frauen ein Informatik-Bachelorstudium an der TU an, aber immer noch rund 230 Männer, deren Anfängerzahl seit 2010 um “nur” 31% sank.

“Wir kämpfen gegen die durch die STEG forcierte Senkung der Studierendenzahl, die überdies Frauen systematisch zu diskriminieren scheint”, sagt GRAS TU Mandatar Rupert Hampl, der nun eine Aufsichtsbeschwerde gegen die fünf betroffenen Studienpläne beim Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, Karlheinz Töchterle, eingebracht hat. Dieser muss die Vorwürfe nun prüfen und gegebenenfalls die rechtswidrigen Studienpläne aufheben.

Mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 wurden die STEG in folgenden Studienplänen verankert:

  • Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing,
  • Bachelorstudium Medizinische Informatik,
  • Bachelorstudium Software & Information Engineering,
  • Bachelorstudium Technische Informatik und
  • Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik.

Frauenpolitisch und für den beschränkungsfreien Zugang zu Bildung sind die STEG ein herber Rückschritt und studienrechtlich höchst bedenklich. Die in der Aufsichtsbeschwerde kritisierten Rechtswidrigkeiten sind:

  • die STEG ist eine Voraussetzungskette, da ihr Besuch Anmeldevoraussetzung für alle anderen Lehrveranstaltungen ist, allerdings erfüllt die STEG nicht die gesetzlichen Anforderungen an Voraussetzungsketten, nämlich, dass sie fachlich nötiges Vorwissen vermitteln müssen;
  • wenn es nach der TU geht, soll das Studieneingangsgespräch noch vor der Inskription stattfinden, allerdings sind Prüfungen außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung (Inskription) verboten;
  • die STEG sind Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) in den betroffenen Studien, erfüllen allerdings nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen an STEOP-Lehrveranstaltungen;
  • da die STEG Voraussetzung für alle anderen Lehrveranstaltungen sind, sind sie de facto eine Regelung der Zulassung zum Studium und das ist rechtswidrig.

“Die STEG müssen wieder abgeschafft werden”, fordert GRAS TU Mandatar Hampl. Studienberatung, auch durch Uni-Lehrende, sei zwar wichtig und auszubauen, aber sie dürfe nicht Studienrechte missachten und Frauen offenbar systematisch vom Informatikstudium abraten, wie dies die Konsequenz der STEG zu seien scheint.

“Studienberatung darf nicht für ‘Ressourcenoptimierung’ durch Senken der Studierendenzahl missbraucht werden”, sagt Hampl und verweist auf die schon seit 2010 bekannten Hintergründe der Einführung der STEG: im internen Konzept der Fakultät für Informatik zu den STEG vom Oktober 2010 sowie in den Unterlagen zur Pressepräsentation vom Dezember 2010 ist die Rede vom “suboptimalen Einsatz der ohnehin knappen Ressourcen” bzw. “ohnehin zu geringen Ressourcen” der Fakultät aufgrund vieler Studienabbrüche. Die Unterfinanzierung der Universitäten ist allgemein bekannt.

In der nächsten Sitzung der Universitätsvertretung am 20.4. wird die GRAS TU weitere Schritte gegen die Studieneingangsgespräche ansprechen.

Zur weiteren Information: Artikel vom 27.2.2012 auf dieStandard.at über die Studieneingangsgespräche: http://diestandard.at/1329870494586/Informatik-Studium-Eingangsgespraeche-als-Drop-out-Falle-fuer-Frauen

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außerordentliche Sitzung der ÖH Bundesvertretung

Nächsten Freitag, 2. März, tagt ab 10 Uhr die ÖH Bundesvertretung. Wichtigestes Thema werden Studiengebühren sein, die manche Unis autonom (ohne explizite gesetzliche Regelung) einheben wollen, und die von der ÖH dagegen angekündigten Klagen. Dazu Janine Wulz (GRAS) vom ÖH Vorsitzteam in einer Aussendung am Montag:

“Autonom eingehobene, das heißt nicht rechtmäßig eingehobene Gebühren, bringen den Universitäten nichts als Ärger:  Klagen und hohe Gerichtskosten wären die Folge – darauf müssen sich die Unis und Töchterle einstellen”

Will die ÖH Studierende beim Klagen gegen die Studiengebühren finanziell unterstützen, muss sie dafür Rücklagen auflösen. Darüber müssen die knapp 100 Mandatarinnen und Mandatare der Bundesvertretung nächsten Freitag entscheiden.

EINLADUNG

zur 1. außerordentl. Sitzung der Bundesvertretung im SS 2012

Freitag, den 2. März 2012, Beginn: 10:00
Ort: Veranstaltungszentrum Europahaus
Linzer Str. 429, 1140 Wien

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Anwesenheit der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Studiengebührenklage
  4. Berichte der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterlnnen
  5. Allfälliges

Die Räumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich.
Um gehörlosen und stummen Studierenden die Möglichkeit der Sitzungsteilnahme zu geben, werden auf Wunsch Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung gestellt.
Es besteht die Möglichkeit des Kostenersatzes für Kinderbetreuung.

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“Neujahrs-Plenum”

Speziell für alle, die im neuen Jahr mehr politischen Aktivismus geloben, findet das nächste GRAS TU Plenum am 3.1., Dienstag, um 17:30 Uhr im Büro in der Lindengasse 40 statt. Kommt vorbei um euren guten Vorsätzen auch gleich Taten folgen zu lassen ;) Und in der Woche darauf geht’s weiter: nächstes Plenum am 10.1. um 18 Uhr in der Lindengasse 40.

Alle Interessierten sind herzlich zu GRAS TU Plena eingeladen! Wir arbeiten basisdemokratisch und entscheiden im Konsens, d.h. alle können überall mitmachen und mitreden und keine_r wird überstimmt.

Bis dahin: Guten Rutsch!

PS: Auch der Autor dies Beitrags gelobt mehr Aktivismus – im Sinne von: nach zwei Monaten studienbedingter Zeitknappheit die Seite, tuwien.gras.at, öfter mit Infos zu füttern…

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Protest gegen Protestgebühr

Update, 29.12., 16:10 – Ministerium nimmt Gebühr für Protestschreiben zurück

Die vom Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Dr. Herbert Anderl, kurzfristig angeordnete Prüfung der Eingabegebühr bei Protestschreiben hat folgendes Ergebnis gebracht:

Da die einschlägige Norm mehrere Interpretationen zulässt, hat der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit entschieden, dass hinkünftig keine Gebühren in vergleichbaren Fällen eingehoben werden.

Soweit im konkreten Fall der Vorschreibung nachgekommen wurde, werden diese Beträge zurückerstattet.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111229_OTS0115/ministerium-nimmt-gebuehr-fuer-protestschreiben-zurueck

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Gestern wurde durch einen Artikel auf derstandard.at bekannt, dass das Innenministerium Gebühren von 14,3 Euro von Menschen verlangt, die z.B. gegen Abschiebungen Protestbriefe einschicken.

“Mit dieser Vergebührung sollen offenbar weitere Protestschreiben verhindert werden. Dagegen protestieren wir aufs Schärfste!!! Wir fordern alle, denen unserer Demokratie am Herzen liegt, dazu auf, mitzuprotestieren!”,

schreibt SOS Mitmensch, Pressure Group für Menschenrechte, auf ihrer Homepage und stellt dort eine Vorlage für ein “Protestschreiben gegen die Vergebührung von Protestschreiben” bereit, mit dem Aufruf, dieses an das Innenministerium zu schicken.

Die Journalistin, Autorin und Menschenrechtsaktivistin Suanne Scholl, die vom Innenministerium nach einem Schreiben zur Zahlung aufgefordert wurde, sagte heute im Ö1 Mittagsjournal:

“Ich nehme mir das Recht heraus, zu sagen wenn mir etwas an der Regierung nicht passt, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen.”

Laut Ö1 Mittagsjournal werde sie die nächste Aufforderung zur Gebührenzahlung mit Sicherheit ignorieren.

Die GRAS TU Wien unterstützt den Protest gegen die Vergebührung von Protestschreiben: holt euch die Vorlage auf sosmitmensch.at und schickt das Proteschreiben ab (CC office@sosmitmensch.at nicht vergessen)!

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